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Ein Anspruch ist das subjektive Recht, von einer anderen Person ein Tun oder Lassen zu verlangen, und dies auch gerichtlich einklagen und durchsetzen (zwangsvollstrecken) zu können.
Die Verkäuferin/der Verkäufer hat Anspruch auf Kaufpreiszahlung.
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion
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